Anwesenheitslisten in Vorlesungen?

Mit einem Schreiben vom 17.12.09 hat Prorektor Prof. Dr. Frommer den Dozierende empfohlen, in Vorlesungen oder Tutorien ab sofort auf Anwesenheitslisten zu verzichten. Aber nicht alle Dozierende halten sich an die Empfehlung.

In dem Schreiben heißt es:

Die Pflicht zur regelmäßigen Anwesenheit von Studierenden in Lehrveranstaltungen ist wegen des Rechts auf Studienfreiheit gemäß §4 (2) Satz 3 HG und § 4 (4) Satz 1 Hochschulrahmengesetz rechtlich nur in begrenztem Umfang zulässig.

Eine Pflicht zur regelmäßigen Anwesenheit kann nur bei den Lehrveranstaltungsformen begründet werden, deren Lernziele nicht ohne eine aktive Beteiligung der Studierenden in der Lehrveranstaltung erreicht werden kann (z.B. Laborpraktika, Exkursionen, Kolloquien, Projekte). In Vorlesungen und Übungen, die der Vermittlung von Kenntnissen und Methoden durch die Lehrenden dienen, ist eine Pflicht zur regelmäßigen Anwesenheit der Studierenden zur Erreichung des Lernziels dagegen regelmäßig nicht erforderlich.

Eine der Professorinnen, die sich nicht an an die Empfehlung hält, ist Eva Neuland, in der Germanistik ist sie Inhaberin des Lehrstuhls für “Didaktik der deutschen Sprache und Literatur”. In ihrer Ringvorlesung “Jugendliche im interdisziplinären Kontext” wird weiterhin Anwesenheit verlangt. Wir fordern Frau Neuland auf, ab sofort auf dieser zu verzichten!

Jede weitere Vorlesung kann als Kommentar hier hinterlassen werden.

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